Eine bestehende Forderung des Arbeitgebers darf nicht dazu führen, dass die EPP gekürzt wird, da diese nicht zum Arbeitsentgelt gehört
Um diese Konstellation (Lohnart /561 Forderung vorhanden) korrekt abzurechnen, spielen Sie bitte Hinweis 3236689 ein,
fügen die manuellen Tätigkeiten hinzu und gehen wie im Hinweis beschrieben vor:
"Sie können wie folgt vorgehen, um für betroffene Personalfälle die Auszahlung der Energiepreispauschale zu gewährleisten:
- Ermitteln Sie die Personalfälle mit Forderung (Lohnart /561) im Auszahlungsmonat. Diese finden Sie zum Beispiel mit dem Lohnartenreporter 'H99CWTR0'. Wählen Sie dort unter Objektauswahl zusätzlich 'Personalnummer' aus.
- Ermitteln Sie für diese Personalfälle den Mindestauszahlungsbetrag (EPP - Steuer).
- Erfassen Sie über Infotyp Ergänzende Zahlung (0015) eine Lohnart (Schlüsselung in der Kumulation 67 - siehe manuelle Korrekturanleitung) in Höhe der Mindestauszahlung (EPP - Steuer)." (aus: 3236689 - Energiepreispauschale (EPP) - Verrechnung der Auszahlung mit einer vorliegenden Forderung - SAP ONE Support Launchpad )