
Eintrag 29.04.2025
Zum 01. Juli 2025 treten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen in Kraft. Diese gesetzliche Anpassung erfolgt gemäß § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) und basiert auf der jährlichen Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die neuen Werte wurden im Bundesgesetzblatt 2025 Teil I Nr. 110 veröffentlicht und betreffen alle Arbeitgeber, die pfändungsgeschützte Beträge bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigen müssen.
Mit Wirkung zum 01.07.2025 gelten die folgenden neuen Werte:
Konstante | Gültig ab | Wert (€) |
PFB0M | 01.07.2025 | 1.555,00 |
PFB1M | 01.07.2025 | 585,23 |
PFB2M | 01.07.2025 | 326,04 |
PFSGM | 01.07.2025 | 4.766,99 |
Umsetzung im SAP-System
Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich mit dem Mai Support Package, Sie können die Werte der Konstanten in der Transaktion SM30 im View V_T511K anpassen, falls das SP nicht rechtzeitig eingespielt werden kann.