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HCM-Aktiv SAP Hinweis 3599000 – Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025

Eintrag 29.04.2025

Zum 01. Juli 2025 treten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen in Kraft. Diese gesetzliche Anpassung erfolgt gemäß § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) und basiert auf der jährlichen Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die neuen Werte wurden im Bundesgesetzblatt 2025 Teil I Nr. 110 veröffentlicht und betreffen alle Arbeitgeber, die pfändungsgeschützte Beträge bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigen müssen.

Mit Wirkung zum 01.07.2025 gelten die folgenden neuen Werte:

Konstante Gültig ab Wert (€)
PFB0M 01.07.2025 1.555,00
PFB1M 01.07.2025 585,23
PFB2M 01.07.2025 326,04
PFSGM 01.07.2025 4.766,99

 

Umsetzung im SAP-System

Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich mit dem Mai Support Package, Sie können die Werte der Konstanten in der Transaktion SM30 im  View V_T511K anpassen, falls das SP nicht rechtzeitig eingespielt werden kann.

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