Eintrag 29.04.2026
Zum 1. Juli 2026 treten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen in Kraft. Die Freibeträge richten sich nach der Höhe des monatlichen Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Grundlage sind die veröffentlichten Werte aus dem Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 80, S.1.
Die Anpassung erfolgt jährlich im Zusammenhang mit der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags und ist gesetzlich vorgesehen.
Nach dem Einspielen des Support Packages sind keine weiteren Schritte erforderlich. Die Auslieferung erfolgt im Support Package vom Mai 2026.
Alternativ kann vorab die manuelle Korrekturanleitung genutzt werden, falls Sie das Mai Patch nicht bis zum genannten Zeitpunkt eingespielt haben. In diesem Fall grenzen Sie die Abrechnungskonstanten über das Customizing ab:
PFB0M 01.07.2026 1.587,40
PFB1M 01.07.2026 597,42
PFB2M 01.07.2026 332,83
PFSGM 01.07.2026 4.866,30
Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.


















