Der Sammelhinweis ist sehr dynamisch zur Zeit - hier finden Sie die hinzugefügten Hinweise:

update 26.01.2021: neuer Hinweis
3016999 (SP 03.2021) - LStB: Anteilige Berechnung SV - Unberechtigte Recalls nach Einbau des SAP-Hinweises 3010976 (Rundungsdifferenz 1Cent)

update 27.01.2021: neuer Hinweis
3016541 (SP 03.2021)- LStB: Anteilige Berechnung SV - Unberechtigte Recalls nach Einbau des SAP-Hinweises 3010976 (ST-pfl. Lohn > Gesamtlohn)

Update 28.01.2021: neue Hinweise
3016857 (SP 03.2021)- LStB: Anteilige Berechnung SV - Zu bescheinigende SV-Beiträge für Freiwillig-Versicherte mit untermonatigem SV-Split zu niedrig

3017545 (SP 03.2021)- LStB: Anteilige Berechnung SV - Zu bescheinigende SV-Beiträge sind nicht korrekt bei Wechsel der Steuerpflicht innerhalb eines Bescheinigungszeitraumes

Update 05.02.2021: neue Hinweise

3020312 (SP 03.2021) - LStB: Anteilige Berechnung SV - Kein Recall nach Einbau des SAP-Hinweises 3010976 (/2K*-Lohnarten fehlerhaft)
3019427 (SP 03.2021) - LStB: Anteilige Berechnung SV - Herausfinden der Mitarbeiter, für die eine manuelle Rückrechnung durchgeführt werden muss
Mit diesem SAP-Hinweis erhalten Sie eine zusätzliche Anleitung zum Herausfinden der Mitarbeiter, für die eine manuelle Rückrechnung durchgeführt werden muss.

Update 09.02.2021: neue HInweise bzw. neue Versionen mit neuen Korrekturen

3016925 - LStB: Anteilige Berechnung SV - Prüfung falscher Abrechnungsergebnisse für automatischen Recall-Antoß
3018605 - LStB: Anteilige Berechnung SV - Unberechtigte Recalls nach Einbau des SAP-Hinweises 3010976 (Selbstzahler ohne Arbeitslohn)
3020688 - LStB: Anteilige Berechnung SV - Unberechtigte Recalls

Update 17.02.2021: neuer Hinweis
3024737 - LStB: Anteilige Berechnung SV - Kein Recall nach Einbau des SAP-Hinweises 3010976 (Rückrechnung aus 2021 in 2020)

SAP-Hinweis 3014216 bietet eine Übersicht, wie mit den ausgelieferten SAP-Hinweisen bezüglich der Anteiligen Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für die Lohnsteuerbescheinigung umzugehen ist. Durch die Vorgabe, dass nur bis Februar das Steuerjahr geöffnet werden darf, ist es notwendig zeitnah die Konstellationen zu prüfen und entsprechend tätig zu werden.

Wir haben hinter die Hinweisnummern das jeweilige Auslieferungspatch geschrieben.

Das Februar Patch 2021 wird voraussichtlich am 11.02.2021 ausgeliefert.
Ggfs. müssen die entsprechenden Hinweise per snote eingespielt werden.

Es ergeben sich die folgenden Szenarien und zugehörigen Tätigkeiten für Sie:

1. Sie haben die Gültigkeit der Teilapplikation LBSB auf den 01.01.2020 vorgezogen.

  • In diesem Fall müssen Sie, wie in SAP-Hinweis 2950265 (SP 09.2020)- LStB: Anteilige Berechnung SV - Keine Kürzung mehr auf die Beitragsbemessungsgrenzen beschrieben, eine manuelle Rückrechnung für alle Mitarbeiter zum 01.01.2020 durchführen. Zusätzlich muss für die Rückrechnung neben dem SAP-Hinweis 2950265 ebenfalls der SAP-Hinweis 2970534 (SP 11.2020) - LStB: Anteilige Berechnung SV - Auslieferung der Teilapplikation LBSBimplementiert sein.
    • Haben Sie die manuelle Rückrechnung für alle Mitarbeiter durchgeführt ohne den SAP-Hinweis 2983373(SP- 12.2020) LStB: A