EINTRAG 06.11.2024
Mit dem BMF-Schreiben vom 18.10.2024 wurde der geänderte Programmablaufplan (PAP) für Dezember 2024 veröffentlicht und Berechnungskorrekturen durch Anhebungen von Freibeträgen im Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beinhaltet .
Die Routine MLST1224 im Programmablaufplan gleicht die Differenzen in der Lohnsteuer, beim Solidaritätszuschlag und bei der Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer für die Monate bis Dezember aus.
Es ist daher keine Rückrechnung aufgrund des geänderten Programmablaufplans vorgesehen.
Bitte beachten Sie hierzu die beiden Hinweise 3508651 und 3536432, die zur Entgeltabrechnung 12.2024 im System enthalten sein müssen:
3508651 - Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 - Anwendung für Dezember 2024
3536432 - KuG: Fehlerhafte Berücksichtigung des Programmablaufplans Lohnsteuer für 12 2024
Sie können beide per snote einspielen und die beschriebenen manuellen Tätigkeiten durchführen.
Ausgeliefert werden die Hinweise mit dem Jahreswechselpatch.