EINTRAG 24.05.2023
Jährlich zum 01.Juli ändern sich die Pfändungsfreigrenzen in Abhängigkeit der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.
Die folgenden Änderungen 2023 können im Bundesgesetzblatt 2023 Teil I Nr.79 S.1 nachgelesen werden. Die Auslieferung per Support Package erfolgte mit dem Mai Package, welches am 11.05.2023 ausgeliefert wurde.
Sollten Sie dieses nicht bis zur Juli Abrechnung einspielen und Pfändungen abwickeln, können Sie die Anpassungen vorab manuell in der Tabelle T511K vornehmen.
Grenzen Sie folgende Konstanten zum 01.07.2023 ab:
PFB0M: 1.402,28
PFB1M: 527,76
PFB2M: 294,02
PFSGM: 4.298,81