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HCM-Aktiv Bitte beachten: ab April gilt ein neuer PAP - SAP Hinweis 3429180

EINTRAG 06.03.2024

Es wurde bereits beim Jahreswechsel angekündigt, und nun ist es so weit. Mit BMF Schreiben vom 23.02.2024 wurde der neue PAP verabschiedet und veröffentlicht.

Bundesfinanzministerium - (Geänderte) Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 (Anwendung ab dem 1. April 2024)

Mit Hinweis 3429180 wird der geänderte PAP2024 ausgeliefert und in SAP umgesetzt. Die PV-Beitragsabschläge bei mehr als einem Kind wurden damit in den Ablaufplan aufgenommen.

3429180 - Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 - Anwendung ab 1. April 2024 - SAP for Me

Der Hinweis wird am 11.04.2024 im April SP ausgeliefert.

Da dieser PAP ab 01.04.2024 angewendet werden soll, klären Sie bitte unter Berücksichtigung ihrer Entgeltabrechnungstermine für die April-Abrechnung, ob das SP rechtzeitig eingespielt werden kann.

Ist das nicht der Fall, können Sie den Hinweis ab sofort unter Berücksichtigung der manuellen Tätigkeiten per snote einspielen.

Bitte denken Sie daran, eine RR auf Januar 2024 für alle aktiven Mitarbeitende durchzuführen.
Bei Arbeitnehmern, die keinen Arbeitslohn mehr erhalten (Austritte in 2024) bzw. bereits eine Lohnsteuerbescheinigung für2024 erhalten haben (organisatorischer Wechsel), kann lt. BMF-Schreiben auf eine Korrektur verzichtet werden.

 

#3429180 #Programmablaufplan #Steuer2024

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