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HCM-Aktiv Bundeskabinett beschließt die Grenzwerte der SV für 2026

Eintrag: 02.10.2024

Rechengrößen in der SV ab 1. Januar 2026 im Überblick

    Monat Jahr
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung 8.450 Euro 101.400 Euro
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung 10.400 Euro 124.800 Euro
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 6.450 Euro 77.400 Euro
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 5.812,50 Euro 69.750 Euro
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2026 in der Rentenversicherung 51.944 Euro

 

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.
Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei.

Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen.
Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Quelle:  Kabinett beschließt Beitragsbemessungsgrenzen 2026 | Bundesregierung

 

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