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HCM-Aktiv Der Jahreswechsel 2022/2023 - ein Auszug aus den aktuellen Release-Infos

EINTRAG 02.01.2023

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2023 (aus den Release-Infos zum Jahreswechsel)

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Funktionen der Personalabrechnung Deutschland, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.

Steuer

Informationen zum Jahreswechsel im Bereich Steuer finden Sie auch im SAP-Hinweis 3265527 - Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023 in der Steuer.

Neuer Programmablaufplan (SAP-Hinweis 3254800 - Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung: PAP 2023)

Lohnsteuerbescheinigung (LStB)

  • Neues XML-Schema und neues Formular für 2023
    Für das Jahr 2023 wird ein neues Formular bereitgestellt. Ab dem Jahr 2023 ist ausschließlich die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal anzugeben. Die Verwendung der eTIN ist nicht mehr zulässig.
    In Zeile 2 wird bei der Aufzählung der Großbuchstaben der einmalig für das Jahr 2022 aufgenommene Buchstabe E (Energiepreispauschale) gestrichen.

Lohnsteueranmeldung (LStA)

  • Neues XML-Schema für 2023
    Für das Jahr 2023 wird ein neues XML bereitgestellt. Die für 2022 aufgenommen Kennzahl 35 für die Energiepreispauschale entfällt. Eine Anpassung des Formulars ist nicht notwendig.

Inflationsausgleichsprämie

Digitale Lohnschnittstelle (DLS)

Sozialversicherung

DEÜV: Neue Datensatzversion zum 01.01.2023

Im DEÜV-Meldeverfahren gilt ab dem 01.01.2023 die neue Datensatzversion 08. Im Übergangszeitraum bis zum 28.02.2023 können Meldungen weiterhin in der bisherigen Datensatzversion übermittelt werden. Rückmeldungen erfolgen ab dem 01.01.2023 in der neuen Datensatzversion.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 3201163 - DEÜV: Neue Datensatzversion zum 01.01.2023.

EEL: Neue Datensatzversion zum 01.01.2023

Zum 01.01.2023 wird die neue DSLW-Datensatzversion 11 eingeführt. Ab dem 01.01.2023 sind alle Meldungen in der neuen Datensatzversion zu übermitteln. Im Übergangszeitraum bis zum 28.02.2023 können Meldungen weiterhin in der bisherigen Datensatzversion übermittelt werden. Rückmeldungen erfolgen ab dem 01.01.2023 stets in der neuen Datensatzversion.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 3236038 - EEL: Neue DSLW-Datensatzversion 11 zum 01.01.2023.

A1-Meldeverfahren: Neue Datensatzversion zum 01.01.2023

Die Datensätze zu den A1-Anträgen erhalten zum 01.01.2023 die einheitliche Versionsnummer 2.0.0. Ab dem 01.01.2023 sind alle Meldungen in der neuen Datensatzversion zu übermitteln. Im Übergangszeitraum bis zum 28.02.2023 können Meldungen weiterhin in der bisherigen Datensatzversion übermittelt werden.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 3230484 - A1-Verfahren: Neue Datensatzversion 2.0.0 zum 01.01.2023.

BEA: Verpflichtung für Arbeitgeber

Durch Änderung des §313a SGB III (7. SGB IV-Änderungsgesetz) wird zum 01.01.2023 das BEA-Verfahren verpflichtend für Arbeitgeber. Zudem entfällt die bisherige Widerspruchsmöglichkeit des Mitarbeiters gegen die elektronische Datenübertragung.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 3165505 - BEA: Entfall des Widerspruchsrechts der elektronischen Übermittlung.

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Mit dem Meldeverfahren zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) werden Daten der Entgeltabrechnung zu Zwecken der Betriebsprüfung an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Die euBP wird zum 01.01.2023 Teil des Basismoduls und verpflichtend für Arbeitgeber, wobei Arbeitgeber sich bis zum 31.12.2026 beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung von der Nutzung der euBP befreien lassen können. Das umfangreiche Customizing ist ggfs. als eigenes Projekt zu Planen.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 3127471 - euBP: Auslieferung des neuen Meldeverfahrens zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung.

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Zum 01.01.2023 ändern sich die Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung. Nachfolgend eine Liste der veränderten Konstanten. Die Werte der Konstanten werden mit der Tabelle Abrechnungskonstanten (T511K) ausgeliefert:

 

Wert 2023

AVBGJ AV-BBG jaehrlich

87.600,00

AVBOJ AV-BBG jaehrlich Ost

85.200,00

AVPRZ AV-Prozentsatz

1,30

KURBJ KUG: RV-BBG jaehrlich

87.600,00

KUROJ KUG: RV-BBG jaehrlich Ost

85.200,00

KVBGJ KV-BBG jaehrlich

59.850,00

KVBGR KV-Rentner 1/20 Bezugsgroesse

169,75

KVBOJ KV-BBG jaehrlich Ost 59.850,00

KVBOR KV-Rentner 1/20 Bezugsg. Ost

169,75
KVJAE KV-Jahresarbeitsentgeltgrenze

66.600,00

KVZBD KV-Zusatzbeitragssatz durchsch

1,60
RKBGJ Knappschaft RV-BBG jaehrlich

107.400,00

RKBOJ Knappschaft RV-BBG jaehrl. Ost

104.400,00
RVBGJ RV-BBG jaehrlich

87.600,00

RVBGM Monatliche Bezugsgröße West

3.395,00
RVBOJ RV-BBG jaehrlich Ost

85.200,00

RVBOM Monatliche Bezugsgröße Ost

3.150,00

RVFUE Midijob-Faktor für Übergangsr.

7.417,00

RVGOB SVBG 20% Bezugsgröße Ost

658,00
RVGZF Faktor für Midijob-Formel

6.922,00

RVGZG Grenze Übergangsbereich

2.000,00

RVMOB SVBG 80% Bezugsgröße Ost

2.632,00

RVPIU Insolvenzumlage Prozentsatz

0,06

 

Die Liste der geänderten Rechengrößen finden Sie auch im SAP-Hinweis 3251288 - Unbedingte Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023.

Behördenkommunikation - B2A

Datenaustausch in der Steuer (ELSTER): ERiC-Version 37

Mit dem Hauptrelease zum Jahreswechsel ("November"-Release) wird die Jahresversion für 2023 für die Lohnsteueranmeldung (LStA) bereitgestellt. Aus diesem Grund ist das Hauptrelease zwingende Voraussetzung für die Übertragung der LStA für 2023, d.h. erstmalig für den Anmeldezeitraum Januar 2023.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 3261855 - LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER-ERiC Version 37.

Neue Version der Datenabholung für LStB und ELStAM

Mit ERiC-Version 37 ist die Nutzung der Version 12 für die Datenabholung nicht mehr möglich. Für ERiC-Version 37 wird deshalb die Version 18 für die Datenabholung bereitgestellt. Die Anpassungen sind im HR-System einzuspielen.
Weitere Informationen finden Sie in SAP-Hinweis 3261957 - LStB, ELStAM: Neue Version Datenabholung für ELSTER-ERiC Version 37.

Sozialversicherung

  • Neues Authentifizierungsverfahren für die Beantragung von Zertifikaten (Sozialversicherung)
    Für die Beantragung eines Zertifikates ist von der ITSG für 2023 ein neuer Registrierungsprozess vorgesehen. Als Verfahren zur Identitätsprüfung ist das PostIdent-Verfahren mit Identifizierung in einer Poststelle bzw. über die Online-Ausweisfunktion (eID) vorgesehen. Notwendige Anpassung der Software werden mit der Einführung des neuen Prozesses nach dem Jahreswechsel bereitgestellt.
  • Eigenerklärung für eine Meldestelle
    Findet eine Übertragung von Meldungen für weitere Betriebsnummern (abweichend von der Betriebsnummer des Zertifikates) statt, ist bis 01.03.2023 zwingend die Eigenerklärung für eine Meldestelle abzugeben. Eine Anpassung der Software ist für die Abgabe der Eigenerklärung nicht notwendig.
    Weitere Informationen finden Sie in SAP-Hinweis 3270042 - SV: Informationen zur Abgabe der Eigenerklärung für Meldestellen.
  • Kommunikationsserver der DRV - Änderung der URL für rvBEA (SOAP)
    Bei Verwendung von SOAP ist für die Datenarten ARV (rvBEA-Meldungen) und A1A (A1-Verfahren) spätesten bis zum 31.12.2022 eine Änderung der URL durchzuführen. Die Umstellung der URL kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt werden.
    Das Vorgehen ist in SAP-Hinweis 3254598 - B2A-SV: Kommunikationsserver der DRV - Änderung der URL für rvBEA (SOAP) beschrieben.

Statistik

Verdiensterhebung: Anpassungen aufgrund der neuen Fachlichen Spezifikation in Version 5

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