Am 23.03.2022 einigte sich der Koalitionsausschuss auf Maßnahmen zum Umgang mit den gesteigerten Energiekosten.
Die darin enthaltene Energiepreispauschale von 300 Euro wird über die Entgeltabrechnung ausgezahlt.

Für die Umsetzung sind einige Hinweise zu beachten / einzuspielen:

2939891 LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung des ELSTER-Packages für Business Connector (BC) im SDC
3200909 Energiepreispauschale (EPP) - Auslieferung
3205513 Steuer - Information zum Steuerentlastungsgesetz 2022
3210298 Entgeltnachweis: Energiepreispauschale (EPP) - Anpassung
3210325 Lohnkonto: Energiepreispauschale (EPP) - Anpassung
3212536 Elster 2.1 für PI: Änderung der ERiC-Bibliotheken auf Version 36.2.4
3219001 LStA: Neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP)

 

Wesentliche Punkte zur Umsetzung:

neue Musterlohnarten und technische Lohnarten für die Ausweisung der EPP und für die Auszahlung der EPP:

M943 Vorgabe LStA EPP /46B LStA EPP LStA
M944 Vorgabe EPP /46C Energiepreispauschale Auszahlung an Steuerpflichtige
M945 Vorgabe EPP Minijob /46D EPP Minijob Auszahlung an Minijobber

 

Für die Lohnsteueranmeldung im August 2022 wird mit der neuen Kennzahl 35 die Lohnsteuerschuld verringert - so soll der Belastung der auszahlenden Arbeitgeber im Vorfeld gegengesteuert werden.
Die Auszahlung über die Entgeltabrechnung erfolgt in der Regel mit der Septemberabrechnung.

Zum Umgang mit nachträglich entstehenden Differenzen, die eine Korrektur der Lohnsteueranmeldung für August 2022 zur Folge haben, hat SAP einen Auswertungsreport angekündigt. Erste Verfahrensbeschreibungen wurden am Hinweis 3200909 als PDF angehangen.

Das Bundesministerium für Finanzen hat gemeinsam mit den Länderfinanzbehördenhier einen FAQ-Katalog zur EPPveröffentlicht.
Hier werden u.a. Fragen beantwortet, wer die EPP erhält und ein Musterbrief für die Bestätigung zum Hauptarbeitgeber wird ebenfalls geboten.

Das Ergebnis der Einrichtung über snote und manuellen Tätigkeiten:

Die Lohnarten werden im IT15 eingegeben:


 

Die Lohnsteueranmeldung 08.2022 enthält die EPP als Abzug: