Mit dem 3154584 - Verlängerung der erhöhten Leistungssätze für Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 - SAP ONE Support Launchpad wird die Umsetzung der Verlängerung im SP von April ausgeliefert:

Mit dem Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen wird der § 421c SGB III dahingehend geändert, dass die erhöhten Leistungssätze für Kurzarbeitergeld in Höhe von 70 % bzw. 77 % ab dem vierten Monat und in Höhe von 80 % bzw. 87 % ab dem siebten Monat des KuG-Bezugs bis zum 30.06.2022 verlängert werden.

Benötigen Sie die Einrichtung und spielen das SP nicht rechtzeitig ein, können Sie die Teilapplikation KUS2 mit der Transaktion SM30 in der Tabellensicht V_T596c mit dem Datum 01.03.2020 bis 30.06.2022 neu eingeben und den vorhandenen Eintrag damit überschreiben.