Wie in jedem Jahr informiert Sie dieser Hinweis 3099495 über gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel.
Die bis dahin bekannten und umgesetzten Änderungen werden im Dezember 2021 im JahreswechselPatch ausgeliefert.

Kurz vor Weihnachten kommt dann noch das alljährliche x-mas Patch.

Hier ein kurzer Überblick, was der Jahreswechsel bringen wird:

Steuer

  • Neuer Programmablaufplan (PAP)
    • Aufnahme des Entlastungsbetrags von 4.008 Euro für Alleinerziehende (Bisher über ELStAM-Verfahren)
    • Erhöhung des Grundfreibetrags
  • Lohnsteueranmeldung (LStA)
    Neues XML-Schema für 2022. Es sind keine fachlichen Änderungen geplant.
  • Lohnsteuerbescheinigung (LStB)
    • Neues Formular für 2022. Es sind keine fachlichen und textuellen Änderungen geplant.
    • Neues XML-Schema für 2022. Es sind keine fachlichen Änderungen geplant.
  • Sachbezüge
    Zum 01.01.2022 wird die Freigrenze für Sachbezüge von 44 auf 50 EUR erhöht.

Sozialversicherung

  • Änderungen der Sozialversicherungswerte zum 01.01.2022
  • Infotyp 0013: Neues Feld Art der Krankenversicherung
    Ab dem 01.01.2022 werden für krankenversicherungsfreie Beschäftigte in mehreren Meldeverfahren (DEÜV, EEL, eAU) Informationen über die Art der Krankenversicherung (eigene Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse, Familienversicherung, privat krankenversichert, sonstige Krankenversicherung) benötigt.
  • DEÜV: Neue DSME-Datensatzversion
    Ab dem 01.01.2022 sind DEÜV-Meldungen in der neuen DSME-Datensatzversion 07 zu übermitteln.

    • Steuerbaustein für Geringfügig Beschäftigte:
    • Aufnahme des Geburtslands als obligatorische Angabe im Datenbaustein Geburtsangaben (DBGB). Zudem wird der Geburtsort in ein Mussfeld umgewandelt.
    • Neues Feld Art der Krankenversicherung bei Anmeldungen für kurzfristig Beschäftigte.
    • Zudem erfolgt in diesem Fall künftig eine DSKK-Rückmeldung mit dem neuen Datenbaustein Rückmeldung bei kurzfristiger Beschäftigung (DBKB).
    • Wegfall des Datenbausteins Europäische Versicherungsnummer (DBEU)
  • Betriebsdatenmeldeverfahren: Neue DSBD-Datensatzversion
    Ab dem 01.01.2022 sind Meldungen im Betriebsdatenmeldeverfahren mit der neuen DSBD-Datensatzversion 04 zu übertragen.
  • AAG: Neue DSER-Datensatzversion 04
    Ab dem 01.01.2022 sind Meldungen im AAG-Verfahren mit der neuen DSER-Datensatzversion 04 zu übertragen.
  • Versicherungsnummernabfrageverfahren: Neue DSVV-Datensatzversion
    Ab dem 01.01.2022 sind alle DSVV-Meldungen mit der neuen Datensatzversion 02 zu übertragen.
  • A1-Verfahren: Neuer Datensatz DXWL von der Rentenversicherung
    Ab dem 01.01.2022 übermittelt die Rentenversicherung Zwischeninformationen zu A1-Anträgen, deren Bearbeitung längere Zeit beansprucht. Diese Zwischeninformation erfolgt mit dem neuen Datensatz DXWL und enthält Informationen zum bearbeitenden RV-Träger und Kontaktdaten des zuständigen Sachbearbeiters.
  • rvBEA FORMS
    Zum 01.01.2022 wird das neue rvBEA-Teilverfahren FORMS für alle Arbeitgeber obligatorisch eingeführt. Dies betrifft zunächst die Bescheinigung Zuzahlungsbefreiung bei Reha (ZUZA).
    Zudem kann ab dem 01.01.2022 optional an der elektronischen Übermittlung der Entgeltabrechnungsdaten zur Bescheinigung BEEG (Elterngeldbescheinigung, ehemals ELFE) teilgenommen werden. Dazu ist eine Registrierung mit dem Datensatz DXRR erforderlich.
  • eAU-Meldeverfahren
    Zum 01.01.2022 beginnt die Pilotphase des neuen Meldeverfahrens zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU). .. Ab dem 01.07.2022 wird das eAU-Verfahren obligatorisch für alle Arbeitgeber. Bereits im Vorfeld ist es unerlässlich für Arbeitgeber, ihre internen Prozesse zu Arbeitsunfähigkeiten zu analysieren und Sollprozesse für den neuen digitalen Prozess zu definieren.

Behördenkommunikation - B2A

  • Steuer - ELSTER ERiC
    Neue ERiC-Version: Mit dem Hauptrelease zum Jahreswechsel ("November"-Release) wird die Jahresversion für 2022 für die Lohnsteueranmeldung (LStA) bereitgestellt. Aus diesem Grund ist das Hauptrelease zwingende Voraussetzung für die Übertragung der LStA für 2022, d.h. erstmalig für den Anmeldezeitraum Januar 2022.
    Nach der Bereitstellung der Sourcen (Libraries) durch die Behörde ist geplant, dass diese in die SAP-ELSTER-Lösungen für die Middleware (BC, CPI, PI/PO) übernommen werden. Im Anschluss muss ein Update des BC bzw. von PI/PO auf Kundenseite erfolgen. Für Kunden mit CPI ist geplant, das Update automatisch auszuführen. Als ERiC-Hauptrelease ist die Version 35 geplant.
    Ergänzungen:
    22.10.2021: Kunden mit Business Connector bzw. PI/PO auf dem Betriebssystem AIX müssen zwingend das AIX-Fix Pack "XL C/C++ Runtime for AIX, V16.1.0.7 Fix Pack (August 2021)" (xlc.rte.16.1.0.07.aix71TL4-72.aug2021.ptf) installieren. Ohne das aufgeführte Fix Pack kann das ERiC Release 35 nicht verwendet werden. Das Fix-Pack kann vorbereitend bereits jetzt installiert werden.
    02.10.2021: Zusätzliche Informationen finden Sie in SAP-Hinweis LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER-ERiC Version 35 (3113910)
  • Sozialversicherung
    Zertifikate der Krankenkasse: Für Zertifikate mit der Schlüssellänge 4096 verlieren die öffentlichen Zertifikate für die SV-Kommunikation mit den Krankenkassen ihre Gültigkeit zum 31.12.2021. Vor dem Jahreswechsel ist eine neue Zertifikatsliste einzulesen. Die neue Zertifikatsliste wird auf der Seite der ITSG veröffentlicht werden. Die Verfügbarkeit der neuen Liste und die notwendigen Schritte zur Aktualisierung werden in einem separaten SAP-Hinweis veröffentlicht.
  • Business Connector
    Die Version 4.8 des SAP Business Connectors wird nur bis 31.12.2021 unterstützt.
    Für eine über dieses Datum hinausgehende Nutzung ist ein Update auf SAP Business Connector 4.8.1 notwendig.
    Zusätzliche Informationen finden Sie in SAP-Hinweis LStA, LStB, ELStAM: Business Connector Update auf 4.8.1 bis 31.12.2021 (3059522)

Statistik

  • Neue Verdiensterhebung
    Ab Januar 2022 ist die neue Verdiensterhebung monatlich zu erstellen und abzugeben. Das betrifft alle Unternehmen, die von den statistischen Landesämtern zur Abgabe der Erhebung aufgefordert worden sind. Die Auslieferung der neuen Funktionalität erfolgte bereits im April 2021 mit dem SAP-Hinweis EHVM: Neue monatliche Verdiensterhebung ab April 2021 bzw. Januar 2022 (3006025). Die bisherigen Statistiken Vierteljährliche Verdiensterhebung, Verdienststrukturerhebung und Sondererhebung Verdienste sind somit obsolet.

Betriebliche Altersversorgung

  • AG-Zuschuss (BRSG)
    Zum 01.01.2022 ist für alle Verträge, die die Voraussetzungen für einen AG-Zuschuss (BRSG) erfüllen, der AG-Zuschuss zu gewähren. Bisher musste der AG-Zuschuss nur für Verträge die zum 01.01.2019 bzw. danach abgeschlossen wurden, bezahlt werden. In diesem Zusammenhang beachten Sie folgende Einschränkungen:

    • Die Nutzung des Infotyps Direktversicherung (0026) im Zusammenhang mit dem AG-Zuschuss wird nicht unterstützt. SAP-Hinweis Information zum Infotyp Direktversicherung (0026) und verpflichtenden AG-Zuschuss (BRSG) (3068703).
    • Bankenversorgung: Die Anlageart BVV im Infotyp Altersvermögensgesetz D (0699) wird im Zusammenhang mit dem AG-Zuschuss nicht unterstützt. Die Abbildung der BVV-Verträge findet je nach Tarif über die Anlagearten Pensionskasse (PK) bzw. Unterstützungskasse (UK) statt.
  • Rentenbezugsmitteilung
    Im Datensatz MZ01 wird ein neues Feld für den Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige aufgenommen.

Der Hinweis wird ab sofort regelmäßig mit genaueren Angaben durch SAP ergänzt.