Eintrag 26.06.2023
Der Hinweis 3337459 liefert den im Zuge des PUEG geänderten PAP2023 aus.
Dieser PAP ersetzt den im Februar 2023 ausgelieferten PAP und ist spätestens im September 2023 (dann mit RR auf 01.07.2023) anzuwenden.
Sie können den Hinweis nun mit snote einspielen und die manuellen Tätigkeiten durchführen, die dort beschrieben sind. Für die Releases 600 und 604 sind Vorarbeiten auszuführen.
Nähere Erläuterungen finden Sie in der neusten Version des Infohinweises 3337857 zum PUEG und im BMF-Schreiben vom 19.06.2023 [GZ: IV C 5 - S 2361/19/10008 :009 DOK: 2023/0600959].