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HCM-Aktiv SAP Hinweis 3475807 Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024

Eintrag 03.06.2024

Ab dem 01. Juli 2024 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gestaffelt nach der Höhe des monatlichen Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.

Die unten aufgeführten Werte sind dem Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt 2024 Teil I Nr. 160, S.1) und der Berichtigung Bundesgesetzblatt 2024 Teil I Nr. 165a, S.1 entnommen.

Folgende Abrechnungskonstanten in Tabelle T511K müssen angepasst werden.

Ändern Sie in der Spalte "Wert" den Eintrag für den Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.9999 wie folgt:

PFB0M         01.07.2024      31. 12.9999     1.491,75
PFB1M          01.07.2024      31. 12.9999        561,43
PFB2M         01.07.2024      31. 12.9999        312,78
PFSGM        01.07.2024      31. 12.9999     4.573,10

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