Eintrag 05.08.2025
Am 30. Juli 2025 veröffentlichte SAP den Hinweis 3637916 zur Anpassung der steuerlichen Behandlung von Firmenwagen mit Elektroantrieb. Hintergrund ist das neue Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BGBl. 2025 I Nr. 161 vom 18.07.2025), das eine wichtige Änderung für Unternehmen und Mitarbeitende mit Dienstwagen bringt.
Was ändert sich ?
Die bisherige Höchstgrenze von 70.000 Euro für die Anwendung der Viertelung des Bruttolistenpreises bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils für Elektrofahrzeuge wird auf 100.000 Euro erhöht.
Diese Änderung betrifft die Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG.
Gültigkeit:
Die neue Grenze gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden (§ 52 Abs. 12 Satz 6 EStG).
.Was bedeutet das für die Pflege der Daten im HCM-Stamm?
Für die Berechnung des geldwerten Vorteils kann die Reduzierung des Bruttolistenpreises wie gewohnt im Infotyp 0032 (Betriebsinterne Daten) im Feld PKW-Wert eingetragen werden.
D.h. Sie geben nach wie vor den geviertelten Wert ein, für E-Firmenwagen mit max. 100.000 Euro Bruttolistenpreis


















