Hier Auszüge aus Hinweis 3251393 :

Steuer

  • Neuer Programmablaufplan (PAP)
    Erhöhung des Grundfreibetrags; Verschiebung der Eckwerte zum Abbau der kalten Progression; Erhöhung des Kinderfreibetrags
  • Lohnsteueranmeldung (LStA)
    Neues XML-Schema für 2023: Für das Jahr 2023 wird ein neues XML bereitgestellt. Eine Anpassung des Formulars ist nicht notwendig.
  • Lohnsteuerbescheinigung (LStB)
    Neues Formular und XML-Schema für 2023: Für das Jahr 2023 wird ein neues Formular bereitgestellt. Die Verwendung der eTIN ist nicht mehr zulässig.
  • Inflationsausgleichsprämie
    Arbeitgeber können zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise dem Arbeitnehmer zusätzlich bis zu 3.000 Euro steuerfrei gewähren. Dazu wurde mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz neu der § 3 Nr. 11c EStG aufgenommen.

Sozialversicherung

  • Änderungen der Sozialversicherungswerte zum 01.01.2023
  • DEÜV: Neue Datensatzversion zum 01.01.2023
    Im DEÜV-Meldeverfahren gilt ab dem 01.01.2023 die neue Datensatzversion 08.
    Es ergeben sich folgende Änderungen: Aufnahme der Unternehmensnummer in den UV-Jahresmeldungen; Aufnahme der Hauptbetriebsnummer in den Datensatz Meldung (DSME).
  • Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
    Mit dem Meldeverfahren zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) werden Daten der Entgeltabrechnung zu Zwecken der Betriebsprüfung an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Die euBP wird zum 01.01.2023 Teil des Basismoduls und verpflichtend für Arbeitgeber, wobei Arbeitgeber sich bis zum 31.12.2026 beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung von der Nutzung der euBP befreien lassen können.
  • EEL: Neue Datensatzversion zum 01.01.2023
    Zum 01.01.2023 wird die neue DSLW-Datensatzversion 11 eingeführt. Es ergeben sich unter anderem folgende Änderungen: Neue Entgeltmeldung mit Grund 04 bei stationärer Mitaufnahme ins Krankenhaus; Rückmeldung eines abweichenden Meldegrunds
  • A1-Meldeverfahren: Neue Datensatzversion zum 01.01.2023
    Die Datensätze zu den A1-Anträgen erhalten zum 01.01.2023 die einheitliche Versionsnummer 2.0.0. Betroffen vom Versionswechsel sind folgende Datensätze:
    Antrag Entsendung (DXA1); Antrag Entsendung im öffentlichen Dienst (DXBB); Antrag Ausnahmevereinbarung (DXAV); Antrag bei gewöhnlicher Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten (DXMM); Antrag für Flug- und Kabinenpersonal (DXFK)
  • Die wesentlichen Änderungen sind: Entfall der Angabe zur Anschrift im Aufenthaltsstaat; Entfall der Felder zu den Informationspflichten; Vereinheitlichung der Angaben zum Ansprechpartner; Neues Feld Grund der Stornierung in Anträgen für die DVKA
  • BEA: Verpflichtung für Arbeitgeber und neue Datensatzversion zum 01.01.2023
    Durch Änderung des §313a SGB III (7. SGB IV-Änderungsgesetz) wird zum 01.01.2023 das BEA-Verfahren verpflichtend für Arbeitgeber. Zudem entfällt die bisherige Widerspruchsmöglichkeit des Mitarbeiters gegen die elektronische Datenübertragung. Gleichzeitig erhöhen sich zum 01.01.2023 die Versionen der BEA-Datensätze für die Arbeitsbescheinigung (DSAB), die Nebeneinkommensbescheinigung (DSNE) und die EU-Arbeitsbescheinigung (DSEU). Die Anpassungen an den Datensätzen erfolgen aufgrund von Vorgaben durch den Datenschutz. Bisherige Kann-Felder werden entweder durch Muss-Felder oder bedingte Mussfelder ersetzt, bzw. sie entfallen. Darüberhinausgehende fachliche Anpassungen an den Datensätzen wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zurückgestellt und sind zum 01.01.2024 geplant.

Behördenkommunikation - B2A

  • Steuer - Kommunikation Finanzverwaltung (Steuer)
    • ERiC Version 37
      Neue ERiC-Version: Mit dem Hauptrelease zum Jahreswechsel ("November"-Release) wird die Jahresversion für 2023 für die Lohnsteueranmeldung (LStA) bereitgestellt. Aus diesem Grund ist das Hauptrelease zwingende Voraussetzung für die Übertragung der LStA für 2023, d.h. erstmalig für den Anmeldezeitraum Januar 2023.
  • Sozialversicherung - Kommunikation mit den Krankenkassen
    • Neues Authentifizierungsverfahren für die Beantragung von Zertifikaten (Sozialversicherung)*
      Für die Beantragung eines Zertifikates ist von der ITSG für 2023 ein neuer Registrierungsprozess vorgesehen.
    • Eigenerklärung für eine Meldestelle*
      Findet eine Übertragung von Meldungen für weitere Betriebsnummern (abweichend von der Betriebsnummer des Zertifikates) statt, ist bis 01.07.2023 zwingend die Eigenerklärung für eine Meldestelle abzugeben.
      *Es handelt sich um eine Information. Eine Anpassung der Software ist voraussichtlich nicht notwendig.
    • Kommunikationsserver der DRV - Änderung der URL für rvBEA (SOAP)
      Bei Verwendung von SOAP ist für die Datenarten ARV (rvBEA-Meldungen) und A1A (A1-Verfahren) spätesten bis zum 31.12.2022 eine Änderung der URL durchzuführen. Die Umstellung der URL kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt werden. Das Vorgehen ist in SAP-Hinweis 3254598 - B2A-SV: Kommunikationsserver der DRV - Änderung der URL für rvBEA (SOAP) beschrieben.

Weitere Informationen enthalten wie jedes Jahr die Release-Informationen in den entsprechenden Systemen und die Einzelhinweise, die in den nächsten Wochen zu einzelnen Themen durch die SAP ausgeliefert werden.

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